Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor einer neuen Betrugsmasche, bei der Betrüger fremde IBANs für Einkäufe über PayPal nutzen. Dies wird durch den laxen Umgang des Zahlungsdienstes mit Gastkonten ermöglicht. Ein wirksamer Schutz ist kaum möglich, daher ist es wichtig, im Ernstfall richtig und schnell zu reagieren. Alle Nutzer, deren Kontodaten in die Hände von Unbefugten gelangt sind, können Opfer dieser Betrugsmasche werden. Besonders betroffen ist die IBAN, die für Überweisungen und Abbuchungen benötigt wird. Kriminelle nutzen diese, um über PayPal Einkäufe zu tätigen. Ein Beispiel ist ein Mann aus Nordrhein-Westfalen, der von PayPal aufgefordert wurde, eine Rechnung über 56,75 Euro zu begleichen. Da das Konto seit 2018 nicht mehr existierte und der Mann nichts von einem Einkauf wusste, konnte PayPal das Geld nicht abbuchen. Obwohl der Mann einen PayPal-Account hatte, war die alte IBAN längst gelöscht. Als er die Rechnung nicht bezahlte, erhielt er einen Brief von einer Inkasso-Kanzlei, die nun 88,25 Euro forderte.Es stellte sich heraus, dass Betrüger die alte IBAN beim Online-Shopping über die Funktion "Zahlen ohne PayPal-Konto" eingegeben hatten. Diese Methode erlaubt es, per Lastschrift zu bezahlen, ohne ein PayPal-Konto zu haben. Eine PayPal-Sprecherin erklärte, dass PayPal als Zahlungsabwickler fungiert und die per Lastschrift oder Kreditkarte geleistete Zahlung dem PayPal-Konto des Händlers gutschreibt. Auf die Frage, ob die angegebene IBAN geprüft wird, antwortete sie ausweichend, dass PayPal im Rahmen der Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention Sicherheitsprüfungen durchführt.In den Bestimmungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto wird nicht angegeben, ob und wie die IBAN oder Identitäten geprüft werden. Identitätsprüfungen finden offenbar nur statt, wenn man ein PayPal-Konto eröffnet. Die Verbraucherzentrale NRW stellte der Unternehmenssprecherin Fragen, die im Online-Forum "PayPal Community" schon länger gestellt werden: Warum gibt es keine Möglichkeit, die eigene IBAN für Gastzahlungen zu sperren? Und warum überweist PayPal bei Gastzahlungen keinen Cent-Betrag auf die angegebene IBAN zur Identitätsprüfung? Antworten erhielt die Verbraucherzentrale NRW nicht. Zumindest vorerst kann man nicht verhindern, dass eine IBAN für PayPal-Einkäufe missbraucht wird, die durch Hacker-Angriffe, Datenlecks oder Phishing in die Hände von Kriminellen gefallen ist. Man kann jedoch reagieren, wenn es passiert. Die Verbraucherzentrale NRW rät Betroffenen, die feststellen, dass unberechtigt Geld von ihrem Konto abgebucht wurde, der Forderung zu widersprechen und den Betrag von ihrer Bank zurückbuchen zu lassen. Dafür hat man bei Lastschriften normalerweise acht Wochen nach dem Buchungsdatum Zeit, bei unberechtigten Abbuchungen 13 Monate. Außerdem sollten Betroffene Anzeige erstatten und sicherstellen, dass kein Eintrag in Auskunfteien wie die Schufa erfolgt, wenn man unrechtmäßige Forderungen bestreitet.Also Augen auf Michael Ellerhausen

Die Macht von Google: was hat die CIA damit zu tun Google ist heute eines der mächtigsten Unternehmen der Welt. Mit seiner Suchmaschine, seinem Werbenetzwerk, YouTube und anderen Diensten hat es sich nicht nur in unseren Alltag integriert, sondern auch eine Monopolstellung in der digitalen Welt erlangt. Doch hinter dem Erfolg des Unternehmens stehen nicht nur technologische Innovationen, sondern auch Verbindungen zu US-Geheimdiensten, die Fragen zu Datenschutz und Meinungsfreiheit aufwerfen. Googles Ursprung und die Rolle der Geheimdienste: Laut Recherchen, die sich auf einen Artikel von Dr. Bhavani Thuraisingham (http://medium.com/insurge-intelligence/how-the-cia-made-google) (damalige Leiterin des MDDS) beziehen, hatte Google bereits in seinen Anfangsjahren eine enge Verbindung zu Organisationen wie der CIA und der National Security Agency (NSA). Das Massive Digital Data Systems (MDDS)-Programm, das von US-Geheimdiensten, einschließlich der CIA, finanziert wurde, hatte das Ziel, Technologien zu entwickeln, die die Verarbeitung und Analyse großer Datenmengen erleichtern sollten. Sergey Brin, einer der Mitbegründer von Google, war während seiner Zeit an der Stanford University in diese Forschung eingebunden. Unter der Leitung von Professor Jeffrey Ullman arbeitete Brin an Projekten, die von MDDS finanziert wurden. Rick Steinheiser, ein Vertreter der CIA, war direkt in das MDDS-Programm involviert und hielt regelmäßigen Kontakt zu den Forschern in Stanford, darunter Brin und Ullman. Diese Zusammenarbeit zeigt, dass Googles Erfolg nicht nur auf privater Innovation basiert, sondern auch durch staatliche Unterstützung und Geheimdienstinteressen gefördert wurde. Dieses Programm legte die Grundlage für Googles Suchtechnologie. Die enge Verflechtung zwischen staatlichen Überwachungsinteressen und privater Innovation wirft Bedenken auf. Während die Technologie ursprünglich dazu diente, große Datenmengen zu analysieren, um potenzielle Sicherheitsbedrohungen zu erkennen, wurde sie später zur Grundlage eines der weltweit größten Werbenetzwerke. Google sammelt heute enorme Datenmengen über seine Nutzer, darunter Suchverläufe, Standorte und sogar persönliche Vorlieben. Datenschutz: Ein Opfer der Monopolmacht. Die umfassende Datensammlung von Google stellt eine massive Bedrohung für die Privatsphäre dar. Jeder Klick, jede Suchanfrage und jede Interaktion wird aufgezeichnet, analysiert und monetarisiert. Diese Daten werden nicht nur für gezielte Werbung genutzt, sondern "könnten" ?! auch missbraucht werden, um Nutzerprofile zu erstellen, die in falschen Händen Schaden anrichten könnten. Google dominiert den Markt so stark, dass es für viele Menschen keine praktikable Alternative gibt. Suchmaschinen wie www.qwant.de oder Browser wie Firefox bieten zwar mehr Datenschutz, haben jedoch nicht annähernd den Marktanteil von Google. Wir haben hier berichtet: Bericht ist in Telegram: Drück mich. (https://t.me/s/datenschutz_aktuell/34?single) Dieses Monopol schafft eine Abhängigkeit, die es Google erlaubt, seine Datenschutzrichtlinien weitgehend nach eigenen Interessen zu gestalten. Meinungsbildung unter Kontrolle eines Monopolisten. Neben dem Datenschutz ist auch die Meinungsfreiheit in Gefahr. Google entscheidet mit seinen Algorithmen, welche Informationen für Nutzer sichtbar sind und welche nicht. Inhalte, die nicht den Richtlinien oder Interessen des Unternehmens entsprechen, können unterdrückt oder weniger prominent dargestellt werden. Googles Nähe zu staatlichen Stellen in seinen Anfangsjahren wirft zudem Fragen auf, inwiefern die entwickelte Technologie auch heute noch staatlichen Interessen dienen könnte. Eine solche Kontrolle über Informationen ist besonders gefährlich in politischen oder gesellschaftlichen Fragen, in denen Vielfalt und Offenheit entscheidend sind.❗️Folge @datenschutz_aktuell in Telegram für mehr.❗️ Autor: Max
Wer genau die Empfänger wissen möchte, muss sie nach dem Urteil nun in der Regel auch genau benannt bekommen.
Damit stärkt der EuGH das Auskunftsrecht aus der Datenschutz-Grundverordnung. Das Gericht betont, wie wichtig Transparenz über Datenverarbeitungen ist: Es weist darauf hin, dass betroffene Personen prüfen können müssen, ob Daten zulässig verarbeitet werden. Das Auskunftsrecht ist dabei die Basis für weitere Rechte von der Berichtigung bis zum Schadenersatz.
Die Nennung von Kategorien von Empfängern genügt ausnahmsweise nur dann, wenn es nicht möglich ist, die Empfänger zu identifizieren oder wenn der Auskunftsantrag ansonsten nachgewiesen, offenkundig unbegründet oder exzessiv ist.
Der Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 Buchstabe c Datenschutz-Grundverordnung lässt zwar eine Auskunft sowohl über die Empfänger als auch nur über Kategorien von Empfängern zu. Der EuGH hat jedoch aber klargestellt, dass darüber entscheidet, wer die Auskunft verlangt, und nicht, wer die Auskunft erteilen muss.
Die Gewalt in der Öffentlichkeit ist erneut in das Interesse der Medien getreten. Es ist unendlich schwer, in einer emotional aufgewühlten Diskussion mit sachlichen Argumenten oder gar Fakten sich einzubringen.
Ich durfte in Berlin lange Jahre persönliche Erfahrungen sammeln im Sicherheitsbereich zuerst, und dann als Ausbilder und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Man wird leider sofort von einer der beiden Seiten vereinnahmt. Ich empfehle jeden, der sich für das Thema wirklich interessiert, seine Realität mit der von anderen upzudaten. Einfach mal den U-Bahn Wachschutz 1-2Tage begleiten, Securitys, die bei Veranstaltungen für Sicherheit sorgen über die Schulter zu schauen. Oder das Ordnungsamt beim Parkknöllchen verteilen mal einige Stunden zu begleiten. Was man da erlebt, sind oft unschöne Situationen, in die Menschen verwickelt werden, die gering bezahlt für unser aller Ordnung und Sicherheit sorgen, und jeden Tag gerne heil nach Hause wollen. Die Berufsgenossenschaften ordnen das unter "Arbeitsunfall "ein, wenn es Gewalt gegen Mitarbeiter gab. Wenn man da dem arbeitenden Volk aufs Maul schaut, gibt es ein interessantes Lagebild der subjektiven Betrachtungen. Für jede der Gewalttaten gegen Menschen gibt es Ursachen in verschiedenen Ebenen. Hier muss eine klare, unverfälschte Analyse ansetzen, damit man eine Ausgangsbasis hat. Dort muss dann für alle Mitarbeiter insbesondere ein Deeskalationstraining verpflichtend eingeführt werden. Hier müssen die Besonderheiten von bestimmten Tätergruppierungen klar vorgestellt werden. Damit sie als Mitarbeiter, der Dienst tut für die Gesellschaft geistig, emotionell, nicht schutzlos der Gewalt gegen sie als Mensch ausgeliefert sind. Denn diese wird aufgrund weiterer auftretender Spannungen in unserer Gesellschaft zunehmen, wenn wir nicht mit einem Paket an Maßnahmen klar dagegen einwirken.
Was mir beim Schreiben dieser Zeilen allerdings aufgefallen ist, das ist die Zensur im eigenen Kopf. Nun dachte ich, dass ich dieses mit dem Ende der DDR abgelegt hätte. Aber so oft musste ich noch nie etwas umformulieren, damit man nicht von jemand vereinnahmt wird, oder als rechts und ausländerfeindlich dargestellt wird, wenn man bestimmte Sachen benennt. Ich glaube, das ist eines der Hauptprobleme, warum die Lösung stagniert.
#Gewalt #Täter #öffentlicher Dienst #Brennpunkte #Ausländerfeindlichkeit #sicherheit #deeskalation #selbstzensur
𝗘𝗿𝘀𝘁𝗲 𝗩𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 Ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗮𝘂𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴
Nach Ansicht der Europäischen Kommission in Brüssel bleibt das deutsche Recht bisher hinter den Anforderungen der Richtlinie 92/57/EWG zurück (sog. #Baustellenrichtlinie). Betroffen sind die Anforderungen für die Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (#SiGePlan) bei Änderungen in der Ausführung des #Bauvorhabens, die Ausgestaltung des zu den besonders gefährlichen Arbeiten zählenden "Aufbaus oder Abbaus von schweren Massivbauelementen" sowie die erforderlichen Maßnahmen für Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig wird und für die eine #Vorankündigung zu übermitteln ist oder auf der besonders #gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.
Die vorgesehene Änderung der #Baustellenverordnung dient dazu, die Mindestanforderungen der Richtlinie 92/57/EWG vollumfänglich umzusetzen. Zudem werden Verweise an verfassungsrechtliche Erfordernisse angepasst und eine Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) für die Beratung des BMAS in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen etabliert.
Quelle und Copyright: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/erste-aenderungsverordnung-zur-baustellenverordnung.html