𝗘𝗿𝘀𝘁𝗲 𝗩𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 Ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗮𝘂𝘀𝘁𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴

Nach Ansicht der Europäischen Kommission in Brüssel  bleibt das deutsche Recht bisher  hinter den Anforderungen der Richtlinie 92/57/EWG zurück (sog. #Baustellenrichtlinie). Betroffen sind die Anforderungen für die Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (#SiGePlan) bei Änderungen in der Ausführung des #Bauvorhabens, die Ausgestaltung des zu den besonders gefährlichen Arbeiten zählenden "Aufbaus oder Abbaus von schweren Massivbauelementen" sowie die erforderlichen Maßnahmen für Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig wird und für die eine #Vorankündigung zu übermitteln ist oder auf der besonders #gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.

Die vorgesehene Änderung der #Baustellenverordnung dient dazu, die Mindestanforderungen der Richtlinie 92/57/EWG vollumfänglich umzusetzen. Zudem werden Verweise an verfassungsrechtliche Erfordernisse angepasst und eine Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) für die Beratung des BMAS in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen etabliert.

Baustellenverordnung



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